Nachfolgender Aufstellung entnehmen Sie bitte unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

für den Online Shop der Firma Meerwasser Kosmetik Franziska Teebken® GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Unsere AGB gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.2 Unsere AGB gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern nur unsere AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.

§ 2 Bestellung, Lieferung

2.0 Ein Vertrag über eine vom Besteller aufgegebene Bestellung kommt mit deren Ausführung durch den Lieferer auf der Basis dieser AGB, die dem Besteller zuvor bekannt gegeben wurden (Preisliste, Bestellschein) oder mit der Auftragsbestätigung zustande.
2.1 Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Auslieferungslager des Lieferers.
2.2 Unsere Liefertermine sind unverbindlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2.3 Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins ist der Lieferer ab Zugang einer schriftlichen Mahnung des Bestellers verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 4 Wochen auszuführen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Lieferer in Verzug.
2.4 Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldete behördliche Maßnahmen im In- und Ausland, unverschuldeter Energieausfall sowie unvorhersehbare, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen und -einschränkungen beim Lieferer, u. a. auch solche, die auf eine Beeinträchtigung der vereinbarten Rohstoffversorgung oder sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind und länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, berechtigen den Lieferer, die Liefertermine entsprechend hinauszuschieben.
2.5 Teillieferungen sind, ohne dass sie besonders vereinbart sind, zulässig, sofern sie dem Besteller zumutbar sind.
2.6 Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
2.7 Versandart und Versandweg werden von uns gewählt; im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Rechnung des Käufers, ausgenommen Sendungen die einen Rechnungsbetrag von netto mehr als 250,00 CHF ausmachen.
Eil- oder Expressgutsendungen gehen stets zu Lasten des Käufers. Bei Bestellungen mit einem Rechnungsbetrag von netto weniger als 110,00 CHF erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 9,00 CHF .
Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Versicherung, die die unbeschädigte Ankunft der Ware beim Käufer gewährleistet, wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders von uns bestätigt, ab Ort des Verkäufers, ohne Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Unsere Rechnungen sind mit Zugang bei dem Käufer, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skontoabzug von 2 % gewährt, bei Vorauskasse 4% Skonto.
Unsere sämtlichen Forderungen dem Käufer gegenüber sind sofort fällig, sofern der Käufer mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug gerät, gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden, ein Zahlungsverbot erfolgt, Vergleich oder Konkurs beantragt wird. Gewährte Rabatte, Preisnachlässe etc. gelten in diesem Fall als verfallen; es sind dann die aus der Rechnung ersichtlichen Bruttopreise zu zahlen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Etwaige Diskont- oder Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind in bar ohne Abzug sofort fällig.

§ 4 Gefahrenübergang

Soweit nichts anderes vereinbart wird, geht die Gefahr endgültig auf den Käufer über, wenn die Ware am Ort des Verkäufers versandt wird oder – falls sich der Käufer in Abnahmeverzug befindet – bei Versandbereitschaft des Verkäufers.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Kaufmann, behält sich der Lieferer darüber hinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollen Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Lieferer sorgfältig zu verwahren und als dem Lieferer gehörend zu kennzeichnen.
5.3 Wird die gekaufte Ware vom Besteller weiterverkauft, so tritt der Besteller schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Lieferer bis zur Höhe von dessen Forderung ab. Der Lieferer nimmt diese Abtretung schon jetzt hiermit an.
5.4 Der Besteller hat dem Lieferer sofort schriftlich Bescheid zu geben, wenn in Vorbehaltsware oder in im Miteigentum des Lieferers stehende Ware sowie in durch Vorausabtretungen dem Lieferer übertragene Forderungen vollstreckt wird. Der Besteller hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch im Miteigentum des Lieferers steht bzw. dass die Forderung an diesen abgetreten ist.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Der Lieferer liefert die Ware entsprechend seinen Produktbeschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
6.2 Die Rüge offener Mängel muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Empfang der Ware beim Lieferer schriftlich geltend gemacht werden.
6.3 Die Rüge versteckter Mängel muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Erlangung der Kenntnis der Mängel schriftlich beim Lieferer geltend gemacht werden.
6.4 Bei begründeter Mängelrüge kann der Besteller zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden und für Schäden, die auf für den Lieferer nicht vorhersehbaren, untypischen Umständen beruhen, wird ausgeschlossen. Die Haftung des Lieferers aus Gewährleistung für mittelbare Schäden, die auf vertragsuntypischen Umständen beruhen und deshalb für den Lieferer nicht vorhersehbar sind, ist ausgeschlossen.
6.5 Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird durch vorstehende Bestimmungen nicht eingeschränkt.

§ 7 Sonstige Schadenersatzansprüche

7.1 Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.
7.2 Soweit nach Absatz 7.1. die Haftung des Lieferers ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller.

§ 8 Anwendungshinweise

 Die Gebrauchsanweisungen des Lieferers sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produkts und wegen der jeweiligen besonderen Gegebenheit obliegt dem Besteller die eigene Erprobung und die Pflicht der Information des Lieferers über etwa durch das Produkt aufgetretene Schäden oder Unverträglichkeiten.

§ 9 Aufrechnung

Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch des Lieferers aufrechnen.

§ 10 Schlussbestimmung

10.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist München. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, wofür Briefwechsel genügt; dies gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
10.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen (auch wenn es sich um eine wesentliche Bestimmung handelt) dieser AGB’s nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB’s.
Die Parteien sind dann gehalten, anstelle der nichtigen Bestimmung eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Sinn der nichtigen Bestimmung trifft. Sollten die gesamten AGB’s aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so sind die Parteien verpflichtet, neue AGB’s zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Sinn dieser AGB’s treffen und die wirksam sind.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

0